Bilanzbuchhaltung

Schenken in Österreich

Schenken in Österreich

Schenkungen sind unter bestimmten Umständen dem Finanzamt zu melden. Dies regelt das Schenkungsmeldegesetz 2008. Eine Anzeigepflicht ist grundsätzlich nur gegeben, wenn es sich um Schenkungen unter Lebenden handelt. Eine Schenkung auf den Todesfall, also die Übertragung einer Sache beim Ableben des Schenkenden, ist davon nicht betroffen.
Flexible Kapitalgesellschaft

Flexible Kapitalgesellschaft

Seit 01.01.2024 gibt es in Österreich eine neue Gesellschaftsform: die flexible Kapitalgesellschaft. Gleich zwei Abkürzungen sind für diese Rechtsform zulässig; die deutsche Version „FlexKapG“ – was aufgrund des G‘s am Ende zugegebenermaßen schwer auszusprechen ist – und „FlexCo“, in Anlehnung an die englische Bezeichnung „flexible company“.
Bildungskarenz nutzen für Online Diplom-Ausbildung

Bildungskarenz nutzen für Online Diplom-Ausbildung

Die Bildungskarenz in Österreich sichert Sie, bei der Entscheidung eine Aus- oder Weiterbildung zu machen, im wirtschaftlichen Bereich ab. Es ist die perfekte Möglichkeit, sich in dieser beruflichen Auszeit fundiert zur Buchhalterin, Personalverrechnerin oder Bilanzbuchhalterin mit Diplom weiterzubilden.  
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