Schenken in Österreich
Schenkungen sind unter bestimmten Umständen dem Finanzamt zu melden. Dies regelt das Schenkungsmeldegesetz 2008. Eine Anzeigepflicht ist grundsätzlich nur gegeben, wenn es sich um Schenkungen unter Lebenden handelt. Eine Schenkung auf den Todesfall, also die Übertragung einer Sache beim Ableben des Schenkenden, ist davon nicht betroffen.