Schriftliche Wiederholungsprüfung Buchhalter – „b*fin02“ gemäß §18 (2) Z1 BiBuG
Sie suchen eine Buchhalterprüfung, die von der Bilanzbuchhaltungsbehörde der WKO zu 100% anerkannt wird?
Diese Prüfung ist für Personen relevant, die bereits zur schriftlichen Buchhalterprüfung gemäß §18 (2) BiBuG angetreten sind und diesen Prüfungsteil nicht bestanden haben. Sie haben bei uns die Möglichkeit diesen Prüfungsteil zu wiederholen.
Unsere schriftliche Fachprüfung für Buchhalter/innen ist die b*fin02-Prüfung der Betriebswirtschaftlichen Gesellschaft, kurz „bewig“. Diese Prüfung ist von der Bilanzbuchhaltungsbehörde anerkannt – es erfolgt eine reibungslose Prüfungsbefreiung nach § 13 Abs. (1) BiBuG 2014.
Es handelt sich dabei um eine Multiple-Choice-Prüfung, die in unserem Haus am Computer abgelegt wird. Sie entspricht exakt den Vorgaben des Bilanzbuchhaltungsgesetzes (BiBuG).
Diese Prüfung garantiert Ihnen:
- Unabhängigkeit von Ihrem Ausbildungsweg
- größtmögliche Objektivität durch Computerauswertung
- sofortige Anzeige Ihres Prüfungserfolges
- Anerkennung von der Bilanzbuchhaltungsbehörde der WKO Österreich.
Welche Inhalte umfasst diese Prüfung?
Diese Prüfung umfasst den Teil 1 von 5 der schriftliche Fachprüfung Buchhalter gemäß §18 (2) BiBuG:
Einnahmen- und Ausgabenrechnung, doppelte Buchhaltung, insbesondere Verbuchung sämtlicher Steuern, Verbuchung von Wareneinkauf und Warenverkauf, Ermittlung und Verbuchung von Wareneinsatz, Materialeinsatz und Bestandsveränderungen, Retourwaren, Rabatte und Skonti.
Detaillierte Ausführungen zu den Prüfungsinhalten entnehmen Sie bitte der Themenkonkretisierung der Bilanzbuchhaltungsbehörde.
Wie lange dauert dieser Prüfungsteil?
60 Minuten
Wann können Sie zur Prüfung antreten?
Wir bieten diese Prüfung 1x pro Monat an. Hier finden Sie Ihre Prüfungstermine: https://www.wirtschaftsberufe.at/termine-prüfungen
WICHTIG: Bitte geben Sie bei der Bestellung den gewählten Termin im Feld „Bestellnotizen“ an!
Wo findet die Prüfung statt?
Zentrale Lage in Wien; die detaillierte Adresse wird gesondert bekanntgegeben.
Zahlung Prüfung
Der Zahlungseingang muss vor Prüfungsantritt erfolgt sein. Eine Barzahlung vor Ort ist nicht möglich.