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Jahressechstel: Die besonderen Tücken der Personalverrechnung

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Unsere Trainerin für Personalverrechnung Jennifer Kaier arbeitet u.a. mit dem Buch „Grundkurs Personalverrechnung“ des Hölzel-Verlages und geht in Ihren Vorträgen und Workshops mit den Teilnehmern Schritt für Schritt die Beispiele durch.

Nun ist im Bereich der Endabrechnungen im Arbeitsbuch (Auflage 2022) eine Unklarheit aufgetreten.

Im Kapitel 5 werden Beispiele zu den Berechnungen, die bei Austritt eines Dienstnehmers anfallen, angeführt. In diesen Berechnungen wird das Jahressechstel, sobald der laufende Teil einer Urlaubsersatzleistung abgerechnet wird, immer um die gesamte Urlaubsersatzleistung laufend erhöht und erst danach durch die angefallenen Monate dividiert und mit 2 multipliziert.

Meinung zum Jahressechstel

Jennifer Kaier, Trainerin beim Zentrum für Wirtschaftsberufe, berechnet dies aufgrund der Ihr bekannten Lehre und auch nach Kontrolle in diversen Lohnverrechnungsprogrammen auf anderem Wege und hat hier zur Bestätigung Ihrer Ansichten mit renommierten KollegInnen Rücksprache gehalten. Prinzipiell wird die Meinung vertreten, dass als 1. Schritt das Jahressechstel anhand der Summe der laufenden Bezüge (ohne UEL) berechnet wird und nach der Bildung des Jahressechstels dieses IMMER um “stupide“ 1/6 UEL erhöht wird. (EGAL wann der Austritt erfolgt, ob im Monat April, Mai oder September, etc…)

Wir wissen, dass an anderen großen Instituten eben genauso unterrichtet wird, dass zuerst das Jahressechstel (Summe der lfd. Bezüge ohne UEL : bisherige Kalendermonate x 2) berechnet wird und dann dieses vorläufige Jahressechstel um 1/6 der UEL lfd. erhöht wird. Daraus resultiert das Gesamtjahressechstel. Im Arbeitsbuch werden viele Beispiele mit Austrittsmonat Juni berechnet, in welchem Fall die Berechnung natürlich (da : 6 Monate) ident bleibt. Bei anderen vorliegenden Beispielen mit Austritt im Monat Mai hingegen wird der Gesamtbetrag inkl. UEL : 5 dividiert. Dies ist natürlich in diesem Fall für den Dienstnehmer günstiger, im Falle von Austritt im September wäre dies aber ein Nachteil gegenüber der „stupiden“ On Top Erhöhung mit 1/6 der UEL lfd.

Jennifer Kaier und weitere Experten sind der Ansicht, dass die Berechnung, wie sie im vorliegenden Buch aus dem Jahre 2022 vorgenommen wird, keinesfalls als „falsch“ eingestuft werden sollte. Anzumerken ist jedoch, dass diese Berechnungsweise nicht die Ansicht des Bundesministerium für Finanzen aufgreift bzw. es über diese Variante keine Bestätigung durch das BMF gibt. Ob es im Falle eines Prüfverfahrens tatsächlich als inkorrekt eingestuft werden würde, ist zwar ungeklärt aber nach Expertenmeinungen eher unwahrscheinlich.

Aktualisierung der Lehrmeinung zur Berechnung des Jahressechtel

Kurz und gut, Frau Kaier hat sich per E-Mail an den Hölzel-Verlag gewandt: „Ich würde gerne wissen, wie Sie zu diesen Berechnungen stehen oder ob Sie diese eventuell auch noch einmal hinterfragen würden. Bitte verstehen Sie dieses E-Mail keinesfalls als Kritik, da ich wie bereits erwähnt, Ihre Variante auf keinen Fall als falsch hinstellen möchte. Ich erlebe nur leider immer wieder, dass vor allem bei Neulingen in der Lohnverrechnung so viele Fragezeichen laufend auftreten. Es gibt zum Teil so viele Lösungen und Ansätze und viele verzagen schon, bevor sie überhaupt in der Praxis beginnen. Auch als Vortragende finde ich es äußerst schwierig, den Teilnehmer*innen zu erklären „in unserem Kurs berechnen wir das so und so weil …, aber wenn ihr es woanders anders seht, ist dies auch ok und nicht falsch“. Die Augen sind dann natürlich groß und die Unsicherheit für die Prüfung enorm. Nachdem wir also alle in der PV-Bildung tätig sind und es so gemeinsam hoffentlich schaffen, noch mehr Menschen für diesen Beruf zu motivieren und zu begeistern, schreibe ich Ihnen dieses E-Mail.“

Positive Reaktion des Verlages

Die Redaktion des Rechnungswesen-Teams des Hölzel-Verlages hat sich umgehend positiv zurückgemeldet und hat die Anmerkung zum Jahressechstel an den Autor Günter Sachadonig weitergeleitet, der Frau Kaier und den anderen Expert*innen ebenso  zugestimmt hat. Der Hölzel-Verlag ist gerade dabei den Titel für die neue Auflage (2023) zu überarbeiten und berücksichtigt die Sachlache gerne, damit die Berechnung auch mit dem Finanzministerium abgeklärt und überall einheitlich ist.

Erscheinungsdatum der neuen Auflage 2023 des „Grundkurs Personalverrechnung“ war am 08.Februar 2023. Sie erhalten somit schon das neue Exemplar!

Bleiben Sie up-to-date!

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